In der Schweiz trat die neue deutsche Rechtschreibung
am 1. August 1998 offiziell in Kraft, mit
einer Uebergangsfrist bis zum 31. Juli 2005.
Während dieser Uebergangsfrist wird die bisherige Schreibweise nicht
als falsch, sondern als veraltet eingestuft.
Bei einigen Wörtern bleibt die alte Rechtschreibung
als "Variante" weiterhin neben der neuen Rechtschreibung
bestehen. In meiner Aufstellung verzichte ich aber bewusst auf die
Nennung dieser Varianten, denn: Wenn schon neu, dann richtig - und nicht
mit Varianten.
Die Neuregelung systematisiert einige Bereiche, die
in der letzten Reform von 1901/1902 nicht
oder nur bruchstückhaft geregelt waren. Im Weiteren beseitigt sie
Ungereimtheiten, die seither durch widersprüchliche Normierungen in den
verschiedenen Auflagen des Rechtschreibdudens entstanden sind.
Der Einfachheit halber sind die nachfolgenden
Erklärungen so kurz wie möglich gehalten.
UND HIER GEHTS NUN ZUR
UEBERSICHT